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Wegfahrsperre bei Wiederholungstätern?

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Die neue Art der Prävention. Bei Wiederholungstätern in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr soll nun eine Art Wegfahrsperre, das sogenannte Alkohol-Interlock-System eingebaut werden. Dabei handelt es sich um ein in ein Kraftfahrzeug eingebautes Atem-Alkohol-Messgerät in Verbindung mit einer Wegfahrsperre, die dazu führt, dass der Fahrzeugmotor von alkoholisierten Personen nicht gestartet werden kann. Das System misst vor dem Starten den Atemalkohol. Ist der Fahrer alkoholisiert, soll die Wegfahrsperre das Starten Motors verhindern.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) befürwortet den Einsatz von Alkohol-Interlock-Systemen. Ebenfalls wird dies von der Mehrheit der Bevölkerung befürwortet.

Berücksichtigt man die jährlichen Unfallstatistiken, so wird deutlich, dass Alkohol eine nach wie vor bedeutsame Ursache für Unfälle mit Verletzen- bzw. Todesfolge ist. Für den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), der die Sicherheitsstrategie Vision Zero („keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr“) verfolgt, bedarf es daher weiterer Maßnahmen, um schnellstmöglich die Zahl der alkoholbedingten Unfälle zu reduzieren.

Daher spricht der DVR sich für den Einsatz sog. Alkohol-Interlock-System aus.

Laut DVR könnten Alkohol-Interlock-Programme auch bei der Begutachtung der Fahreignung eingesetzt werden. Denkbar ist auch der Einsatz als Alternative zu einem Fahrverbot, ebenso bei der Sperrfristverkürzung sowie der Neuerteilung nach vorangegangenem Entzug der Fahrerlaubnis. Bei einem Modellversuch könnten alkoholauffällige Kraftfahrer als Zielgruppe definiert werden, denen eine Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von 1,1 bis 1,6 Promille nachgewiesen wurde.

Damit dieses System überhaupt erst einmal getestet werden kann, müsste zuerst das Gesetz reformiert werden. Bisher sieht das Gesetz bei stark alkoholisierten Fahrten nur den Entzug des Führerscheins vor.

Quelle: www.dvr.de/presse/informationen/4138.htm

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