Nach der MPU
Noch einen Schritt zurück zum Führerschein
Mit unseren Kursen nach § 70 FeV werden Sie schnell wieder mobil.
Durch unserere langjährige Erfahrung als durch die Bundesanstalt für Straßenwesen akkreditierter Träger haben wir vielen zufriedenenen Kunden zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verholfen. Für viele Standorte können wir Ihnen ohne Wartezeiten einen Kurs anbieten.
Treffen alle drei Aussagen auf Sie zu?
- Sie haben bereits eine MPU absolviert
- Im Gutachten wird ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV empfohlen
- Ihre Führerscheinstelle ist mit dieser Kursteilnahme einverstanden
Dann sind unsere Kursprogramme allererste Wahl für Sie! In aller Regel steht der Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch die Teilnahmebescheinigung über die Kursteilnahme nichts mehr im Wege - ohne erneute MPU!
Unser Kursangebot
Ihre Ansprechpartnerinnen
Nordrhein-Westfalen
Astrid Steinhage, Planung Kurse Nord
kostenfreie Servicenummer 0800 130 0800
Tel. 0221 2090621
Fax 0221 2090611
Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Saarland
Jutta Guth, Planung Kurse Süd
kostenfreie Servicenummer 0800 130 08080
Tel. 0631 31601137
Fax 0631 31301138
Berlin, Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern
Katrin Reinicke, Planung Kurse Ost
kostenfreie Servicenummer 0800 130 08088
Tel. 030 24724174
Fax 030 24724175

